Theater
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- Urheberrecht und Kunstfreiheit im Theater ...als Verbeugung an den Veranstaltungsort. Im neueren deutschen Theater gibt es drei prominente Fälle, in denen Rechteinhaber Inszenierungen bzw. deren Betitelungen juristisch verhinderten: Castorfs "Endstation Sehnsucht" (die nach Anschwärzung Castorfs durch den Kritiker Peter Iden in den USA und Einspruch der Tenessee Williams-Erben als "Endstation Amerika" aufgeführt wurden mußte), sowie in Dresden die "Weber" von Gerhart Hauptmann und "Hartz IV - Das Musical". Braucht das Theater seine "Creative Commons", könnten Dramatiker z.B. freien Bearbeitungen pauschale Erlaubnis erteilen? Sind die Theaterverlage, die reine Rechteagenturen sind und ihre Stücke i.d.R. nicht drucken lassen, sondern direkt an Theater lizenzieren, die heimliche Avantgarde der "intellectual property"-Industrie? (Hier gebe ich nur wieder, was ich von einer Theaterfachfrau gelernt habe.) [Florian]
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