Theater

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 - Urheberrecht und Kunstfreiheit im Theater 
   ...als Verbeugung an den Veranstaltungsort. Im neueren deutschen
   Theater gibt es drei prominente Fälle, in denen Rechteinhaber
   Inszenierungen bzw. deren Betitelungen juristisch verhinderten:
   Castorfs "Endstation Sehnsucht" (die nach Anschwärzung Castorfs
   durch den Kritiker Peter Iden in den USA und Einspruch der
   Tenessee Williams-Erben als "Endstation Amerika" aufgeführt wurden
   mußte), sowie in Dresden die "Weber" von Gerhart Hauptmann und
   "Hartz IV - Das Musical". Braucht das Theater seine "Creative
   Commons", könnten Dramatiker z.B. freien Bearbeitungen pauschale
   Erlaubnis erteilen?  Sind die Theaterverlage, die reine
   Rechteagenturen sind und ihre Stücke i.d.R. nicht drucken lassen,
   sondern direkt an Theater lizenzieren, die heimliche Avantgarde
   der "intellectual property"-Industrie?  (Hier gebe ich nur wieder,
   was ich von einer Theaterfachfrau gelernt habe.) [Florian]


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